Welcher Führerschein für Roller? Mofa, AM, B196 im Überblick
Welchen Schein du brauchst, hängt am Roller: 25 km/h, 45 km/h oder bis 125 ccm.
Kurz gesagt: Für ein Mofa bis 25 km/h reicht die Mofa-Prüfbescheinigung ab 15. Für einen 50er mit 45 km/h brauchst du Klasse AM, ebenfalls ab 15 und in ganz Deutschland. Der Autoführerschein B schließt AM ein. Für 125er brauchst du A1 ab 16 oder als Autofahrer ab 25 die Schlüsselzahl 196. Ein getunter Roller kann schnell mehr Führerschein verlangen, als du hast.
Inhalt · 7 Abschnitte
1Die Klassen im Überblick
- Mofa-Prüfbescheinigung: für Mofas bis 25 km/h bauartbedingt. Ab 15 Jahren. Keine Fahrerlaubnis im engeren Sinn, sondern eine Bescheinigung nach Theorieprüfung.
- AM: für Kleinkrafträder (L1e-B) bis 45 km/h. Laut ADAC gilt das für Verbrenner bis 50 ccm und Elektroroller bis 4 kW Dauerleistung. Ab 15 Jahren.
- A1: für Leichtkrafträder bis 125 ccm, höchstens 11 kW und höchstens 0,1 kW pro kg. Ab 16 Jahren. A1 schließt AM ein.
- B (Auto): schließt laut Fahrerlaubnis-Verordnung AM und L ein. Mit dem Autoführerschein darfst du also 45er-Roller fahren, aber keine 125er.
- B196: Schlüsselzahl im Autoführerschein. Erlaubt Leichtkrafträder wie bei A1. Ab 25 Jahren, nur in Deutschland.
- Mit A2 oder A darfst du ebenfalls Roller fahren. Für die meisten Rollerfahrer spielen diese Klassen aber erst später eine Rolle.
2Mofa-Prüfbescheinigung: ab 15, bis 25 km/h
- Ein Mofa ist ein einspuriges Fahrzeug mit Hilfsmotor, bauartbedingt höchstens 25 km/h schnell. Laut ADAC sind höchstens 50 ccm erlaubt.
- Mindestalter: 15 Jahre.
- Ausbildung laut ADAC: mindestens 6 Doppelstunden Theorie und 1 Doppelstunde Praxis im Einzelunterricht oder 2 im Gruppenunterricht.
- Prüfung: 20 Fragen am Computer bei TÜV oder DEKRA. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
- Die Bescheinigung musst du beim Fahren dabeihaben und bei Kontrollen zeigen.
- Wer schon eine Fahrerlaubnis hat, egal welche Klasse, braucht keine Mofa-Prüfbescheinigung.
- Ausnahme laut ADAC: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht keine Bescheinigung, nur einen Ausweis.
- Kosten: Laut ADAC meist 300 bis 400 Euro als Paket (Stand November 2026).
3Klasse AM: der Rollerführerschein ab 15
- Das Mindestalter für AM liegt laut § 10 FeV bei 15 Jahren. Die Verordnung nennt dabei keine Einschränkung auf einzelne Bundesländer. Es gilt also in ganz Deutschland.
- Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Ab 16 darfst du damit auch ins Ausland.
- Ausbildung laut ADAC: 14 Doppelstunden Theorie (12 Grundstoff, 2 Zusatzstoff). Eine Mindestzahl an Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben, die Fahrschule entscheidet nach deinem Können.
- Theorieprüfung: 30 Fragen, mehr als 10 Fehlerpunkte heißt durchgefallen.
- Praktische Prüfung: rund 45 Minuten mit Grundfahraufgaben wie Slalom, Ausweichen und Gefahrbremsung.
- Theorie darfst du laut ADAC frühestens drei Monate, Praxis frühestens einen Monat vor dem Mindestalter machen.
- Kosten: Laut ADAC insgesamt etwa 500 bis 1.300 Euro, je nach Fahrschule und Zahl der Fahrstunden (Stand November 2026). Dauer meist 4 bis 10 Wochen.
4Was im Autoführerschein B drin ist
- Klasse B schließt AM ein. Du darfst mit dem Autoführerschein 50er-Roller mit 45 km/h fahren.
- Mofas darfst du mit jeder Fahrerlaubnis fahren, also auch mit B.
- Ein 125er ist mit B allein nicht erlaubt. Dafür brauchst du A1 oder die Schlüsselzahl 196.
- Auch ein 50er, der schneller als 45 km/h fährt oder mehr als 50 ccm hat, ist kein AM-Fahrzeug mehr. Dann reicht B nicht.
5125er Roller: A1 oder B196
- A1: ab 16 Jahren, mit Ausbildung und Theorie- und Praxisprüfung. Für unter 25-Jährige der einzige Weg zum 125er.
- B196: Du brauchst mindestens 5 Jahre Klasse B und musst mindestens 25 sein. Dann machst du eine Fahrerschulung in der Fahrschule. Eine Prüfung gibt es nicht.
- Die Schulung darf beim Eintrag höchstens ein Jahr zurückliegen.
- Wichtig: B196 gilt laut FeV nur in Deutschland. Für Fahrten ins Ausland brauchst du A1.
- Kosten: Einen aktuellen Preisbereich aus einer verlässlichen Quelle haben wir nicht gefunden. Frag bei mehreren Fahrschulen nach.
6Was Tuning für deinen Führerschein bedeutet
Entscheidend ist die tatsächliche Bauart deines Rollers. Nach einem Umbau zählt, was er kann, nicht der alte Eintrag in den Papieren.
- Ein Mofa, das schneller als 25 km/h fährt, ist kein Mofa mehr. Mit nur der Prüfbescheinigung fehlt dir dann die Fahrerlaubnis.
- Ein 50er, der schneller als 45 km/h fährt oder einen 70er-Zylinder hat, ist kein Kleinkraftrad mehr. AM und B reichen dann nicht.
- Fahren ohne die nötige Fahrerlaubnis ist nach § 21 StVG eine Straftat. Strafe: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Auch der Halter macht sich strafbar, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Das trifft oft die Eltern.
- Dazu kommt: Tuning lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, und die Versicherung kann Geld von dir zurückholen.
- Legal geht es nur über Abnahme, Eintragung und den passenden Führerschein. Wie das abläuft, steht auf der Seite zum Eintragen von 70 ccm.
7Österreich und Schweiz: kurz
- Österreich, AM: Moped bis 50 ccm und 45 km/h, ab 15 Jahren. Ausbildung: 6 Theorie-Einheiten, Theorieprüfung, dann 8 Einheiten Praxis. Unter 16 brauchst du die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Österreich, Klasse B: schließt laut oesterreich.gv.at AM ein.
- Österreich, 125er mit B: Mit dem Code 111 darfst du laut ÖAMTC nach mindestens 5 Jahren Klasse B und mindestens 6 Stunden Praxisschulung Leichtmotorräder bis 125 ccm fahren, ohne Prüfung. Die meisten anderen Länder verlangen dafür A1.
- Schweiz, AM: bis 50 ccm, 4 kW und 45 km/h, ab 15 Jahren.
- Schweiz, A1: bis 125 ccm und 11 kW, ab 16 Jahren. Laut TCS brauchst du A1 auch dann, wenn du schon den Autoausweis hast.
- Was der Schweizer Autoausweis sonst noch einschließt, klärst du beim kantonalen Strassenverkehrsamt.
Werkzeug für diese Arbeit
- Fahrzeugpapiere deines Rollers (Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Klasse)
- Personalausweis
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs für AM und A1
- Fahrschule in deiner Nähe
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Autoführerschein einen 50er Roller fahren?
Ja. Klasse B schließt AM ein. Das gilt für Roller bis 45 km/h und 50 ccm, wie sie in den Papieren stehen. Ein getunter oder eingetragener 70er gehört nicht dazu.
Ab wann darf ich Roller fahren?
Mofa und Klasse AM gibt es in Deutschland ab 15. Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur im Inland. Für 125er brauchst du A1, das gibt es ab 16.
Was kostet der Rollerführerschein?
Für AM nennt der ADAC etwa 500 bis 1.300 Euro, für die Mofa-Prüfbescheinigung meist 300 bis 400 Euro. Stand ist November 2026. Die Preise schwanken stark je nach Region und Fahrschule.
Kann ich mit B196 ins Ausland fahren?
Nein. Die Schlüsselzahl 196 gilt laut FeV nur in Deutschland. Für Fahrten im Ausland brauchst du A1 oder höher.
Mein Roller fährt 60 statt 45, reicht mein AM-Schein?
Nein. Fährt der Roller bauartbedingt mehr als 45 km/h, ist er kein Kleinkraftrad mehr. Dann fehlt dir die nötige Fahrerlaubnis, und die Betriebserlaubnis ist erloschen.
Passt auch
Quellen (10) · Richtwerte aus Foren, Werkstatt-Ratgebern und Herstellerangaben, im Zweifel gilt das Werkstatthandbuch
- § 5 FeV – Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas
- § 6 FeV – Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 6b FeV – Schlüsselzahl 196
- § 10 FeV – Mindestalter
- § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis
- ADAC – Rollerführerschein/Klasse AM: Kosten, Prüfung und Altersgrenzen
- ADAC – Mofa-Führerschein: Kosten, Mindestalter, Prüfbescheinigung
- oesterreich.gv.at – Erwerb der Klasse AM (Mopedführerschein)
- ÖAMTC – Leichtmotorrad bis 125 ccm mit dem B-Schein lenken
- TCS – Motorrad 125: Prüfung und Ausrüstung (Schweiz)